Hauptmenü
- Die Gemeinde
- Rathaus & Bürgerservice
- Wohnen & Leben
- Kultur & Freizeit
- Handel & Gewerbe
In der Zeit von Dienstag, 1. April bis Donnerstag, 31. Juli findet bei einer Vielzahl von Vogelarten die Brut statt. Da die Tiere während der Brut- und Setzzeit besonders sensibel sind, werden Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer gebeten, ihre Hunde an der Leine zu führen.
Bei einigen Vogelarten handelt es sich um sogenannte „Bodenbrüter“. Hierbei brüten die Vögel unter anderem direkt auf den Wiesen oder auf Feldern. Während der Brutzeit sind viele der Vogelarten aufgrund von Störungen und schreckhaften Ereignissen besonders sensibel und gefährdet, sodass diese in Schrecksituationen oftmals fluchtartig das Nest verlassen und ihre Nestlinge schutzlos zurücklassen. Auch viele Wildtiere, wie Rehe und Wildschweine, bringen ihre Jungen in diesem Zeitraum zur Welt und ziehen diese auf. Es ist verboten, Wild unbefugt an ihren Zufluchts-, Nist- oder Brutstätten zu stören. Damit den Tieren ausreichend Ruhe und Schutz gewährleistet werden kann, bittet die Gemeinde Inzlingen die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Hunde im gesamten Waldgebiet, § 2 Landeswaldgesetz, während der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen. Es wird in dieser Zeit außerdem empfohlen, lediglich befestigte Wege für Spaziergänge zu nutzen.
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
E-Mail schreiben