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Das Land Baden-Württemberg wird ab 01. 07. 2022 unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de ein Portal veröffentlichen, in welchem eine Vielzahl der benötigten Angaben zu finden sein wird.
HINWEIS:
Bitte lesen Sie auch die Hinweise aus dem Informationsschreiben Ihres zuständigen Finanzamtes sorgfältig.
Ein aktueller, kostenpflichtiger Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder aus dem Grundbuch ist für die „Feststellungserklärung“ nicht notwendig.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Angaben aus dem Landesportal https://www.grundsteuer-bw.de und nicht etwa aus anderen Portalen, wie z.B. dem städtischen geoPORTAL.
Sollten Sie Eigentümer oder Eigentümerin von land- und/oder forstwirtschaftlichen Flurstücken sein, erhalten Sie hierfür im Oktober 2022 ein separates Schreiben Ihres Finanzamtes mit gesonderter Abgabefrist.
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform finden Sie auf folgenden Seiten: https://www.loerrach.de/grundsteuerreform
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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