Umlegung „In der Neumatt“ auf der Gemarkung Inzlingen
- Nach Erörterung mit den Eigentümern hat der Umlegungsstelle mit Beschluss vom 04.03.2022 nach § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet aufgestellt.
- Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen einschließlich der örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Baulasten sowie die geldlichen Leistungen auf.
- Den Umlegungsbeteiligten wurde nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
- Der Umlegungsplan kann vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an während der Dienststunden beim Fachbereich Liegenschaften und Geoinformation, Rathaus Lörrach, Luisenstraße 16, Zimmer 09.06, eingesehen werden.
- Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
- Die Frist, bisher nicht bekannte Rechte anzumelden, ist nach § 48 Abs. 2 BauGB mit dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Stadt Lörrach, den 04.03.2022
gez. Welz
Umlegungsstelle