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Landesfamilienpass 2016
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2016 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 20-mal im Jahr 2016 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
- SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen sind im Rathaus –Einwohnermeldeamt- erhältlich. Dort kann auch der Landesfamilienpass beantragt werden.
Unter www.schloesser-und-gaerten.de ist eine Übersichtskarte als pdf-Dokumente veröffentlicht. Dort ist auch eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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